Untenstehend finden Sie die aktuell gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Arya AG.

1    Allgemeine Regelungen

1.1    Anwendungsbereich und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils aktuellen, unter der Adresse www.arya.ch veröffentlichten Fassung. Sie beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Nebenabreden und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von der Arya AG  schriftlich bestätigt werden.

Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der Arya AG. Von den AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen haben nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung der Parteien in Textform (Austausch von E-Mails ist ausreichend) Gültigkeit. Die Arya AG kann diese AGB jederzeit ohne die Angabe von Gründen ändern. Die geänderten AGB werden mit dem von der Arya AG bestimmten Datum des Inkrafttretens wirksam. Die Arya AG wird Änderungen mindestens 1 Monat vor deren Inkrafttreten unter www.arya.ch veröffentlichen. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag zu kündigen.

1.2    Bedingungen Dritter

Bei der Inanspruchnahme bestimmter Produkte oder Dienste hat der Kunde die Nutzungs-, Lizenz oder Geschäftsbedingungen von Drittanbietern (Domain-Vergabestelle, SSL-Zertifizierungsstelle, Software-Hersteller, Rechenzentrumsbetreiber, usw.) anzuerkennen.

2    Angebote der Arya AG

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.

Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunden Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich eine abweichende Dauer vereinbart wurde. Ohne Einwilligung der Arya AG darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche von der Arya AG als Richtwerte oder Schätzungen bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.

Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch erklärt. Die Arya bestätigt die Annahme schriftlich per Brief oder E-Mail.

Aufträge, welche nicht gesondert offeriert wurden, werden anhand der gültigen Preisliste der Arya AG in Rechnung gestellt.

2.1    Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und der Arya AG verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive MwSt.

Rechnungen der Arya AG für Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug zu bezahlen.

Bei Lieferungen oder Dienstleistungen ist die Hälfte des Kaufpreises auf Verlangen der Arya AG bei Vertragsabschluss zu überweisen.

Periodische Gebühren werden jeweils im Voraus für ein Jahr fakturiert.

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist die Arya AG berechtigt,

  1. Forderungen gegen den Besteller sofort zu stellen
  2. oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen
  3. und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann die Arya AG vom Vertrag zurücktreten auch wenn Waren/Dienstleistungen bereits geliefert/erbracht wurden.

Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist die Arya AG berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit den gesetzlichen Verzugszinses zu entrichten.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum der Arya AG und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

Der Kunde kann eigene Forderungen nicht mit Forderungen der Arya AG verrechnen. Ausgenommen sind Forderungen, welche von der Arya AG schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

2.2    Termine

Der Arya AG verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Arya AG liegen; wie Verzögerungen durch den Kunden, Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehler-hafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde

  1. auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er der Arya AG unverzüglich mitzuteilen.
  2. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.
  3. der Arya AG eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt die Arya AG bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten.

Die Arya AG muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

2.3    Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

2.4    Vertragserfüllung

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz der Arya AG.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über. Der Versand von Produkten durch die Arya AG erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigte Sendungen müssen beim Empfang der Ware unverzüglich dem Transporteur gemeldet werden.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet. Die Abnahme bei Software gilt als erfolgt, wenn der Kunde innert 30 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandung erhoben hat.

3    Hosting-Dienstleistungen

3.1    Vertragsbeginn

Das Vertragsverhältnis kommt mit der Inbetriebnahme der Leistungen für den Kunden seitens Arya AG aufgrund der Bestellung des Kunden zustande. Die Inbetriebnahme wird dem Kunden per E-Mail bestätigt, dieses Datum gilt als Abonnements- bzw. Vertragsbeginn. Die Arya AG behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Begründung abzulehnen bzw. ohne Zahlungseingang nach zwei Monaten als erloschen zu betrachten.

3.2    Vertragsdauer

Es besteht keine Mindestabonnementsdauer. Die Vertragslaufzeit dauert von der Inbetriebnahme bis zum Ende des laufenden Monats. Nach Ablauf der ersten Abonnementsdauer wird der Vertrag automatisch um ein Monat verlängert, sofern nicht mindestens vor Ende des Vor-monates von einer Partei gekündigt wird.

3.3    Folgen der Vertragsbeendigung

Die Arya AG ist berechtigt, mit der Beendigung des Vertrages alle Daten des Kunden auf den Systemen der Arya AG zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages selber verantwortlich.

3.4    Preisänderungen

Die Arya AG behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Solche Änderungen haben für laufende Verträge erst mit Wirkung ab der nächsten Verlängerung der Abonnementsperiode Gültigkeit. Dies ist unabhängig davon, ob die Preisänderung zum Vor- oder Nachteil des Kunden ist.

3.5    Dienstleistungen

Die Arya AG ist für die Erbringung der im Vertrag mit dem Kunden vereinbarten Dienstleistungen gemäss dem jeweils aktuellen Produktebeschrieb, wie er unter www.arya.ch veröffentlicht ist, verantwortlich. Bei der Art und Weise dieser Dienstleistungen ist die Arya AG in allen Belangen frei. Insbesondere ist die Arya AG ist ebenfalls frei, Änderungen der angebotenen Dienstleistungen vorzunehmen.

3.6    Mitteilungen

Die Arya AG ist berechtigt, sämtliche Mitteilungen per Email an den Kunden zu richten, ein-schliesslich (aber nicht ausschliesslich) Ankündigungen von Produkteneuerungen oder von Unterhaltsarbeiten, Zahlungserinnerungen, Kündigung, Mitteilungen von Identifikations- und Zugriffsmittel Bestätigungen von Inbetriebnahmen, usw.

3.7    Nutzung

Der Kunde ist zur vertrags- und rechtskonformen Nutzung der vereinbarten Leistungen ver-pflichtet. Bei Hosting-Dienstleistungen ist dem Kunden das Betreiben oder auch die direkte oder indirekte Förderung so genannter Adult- und Download-Sites bzw. -inhalten untersagt. Ausnahmen sind nur mit dem vorgängigen und jederzeit widerrufbarem Einverständnis von der Arya AG zulässig.

Generell untersagt sind IRC-Dienste (inkl. Bots, Bouncer usw.), Filesharing-Dienste (Peer-to-Peer usw.), der Versand von unaufgeforderten Massenmailings (Spam/Mailbombings usw.) sowie weitere Aktivitäten, welche in der Netiquette gemäss RFC 1855 als unzulässig oder unerwünscht bezeichnet sind. Ferner ist dem Kunden die Ausführung von Programmen oder Scripts bzw. das Betreiben von Sites, welche die Systemressourcen zum Nachteil anderer Kunden beeinträchtigen, untersagt. Des Weiteren ist der Kunde zur Einhaltung der von der Arya AG für das jeweilige Produkt festgelegten Speicherplatzobergrenze verpflichtet.

3.8    Rechnungsstellung

Sämtliche Dienstleistungen werden erstmals bis Ende Jahr und danach jährlich verrechnet. Wird der Betrag nicht fristgerecht überwiesen, können die Dienstleistungen gesperrt werden, bis die Zahlung eintrifft.

3.9    Verantwortung für Informationen

Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Texte, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Datenbanken, Audio-/Video-Files usw.) verantwortlich, die er selbst oder Dritte mittels Nutzung der Dienstleistungen übermitteln, abrufen oder zum Abruf bereitstellen. Das gilt auch für Hinweise (insbesondere Links) auf solche Informationen. Insbesondere dürfen mittels der Dienstleistungen der Arya AG keine illegalen Inhalte oder schädlichen Inhalte verbreitet oder zugänglich gemacht werden (harte Pornographie, Rassendiskriminierung, unzulässig Glücksspiele, illegale Kopien von Musik, Filmen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werke, schädliche Programme wie Viren, Trojaner usw.). Unzulässig ist auch jede sonstige Nutzung, welche direkt oder indirekt die Veröffentlichung oder Verbreitung illegaler Inhalte fördert.

3.10    Folgen unzulässiger Nutzung

Bestehen in der Beurteilung durch die Arya AG begründete Anzeichen für eine unzulässige Nutzung der Dienstleistungen oder wird eine solche Nutzung durch Dritte, z.B. andere Kunden oder Behörden, gemeldet oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, ist die Arya AG berechtigt, entsprechend der von ihr vorgenommenen Beurteilung der Situation, den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Nutzung anzuhalten oder die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen oder den Vertrag frist- und entschädigungslos zu kündigen.

3.11    Schadloshaltung

Der Kunde hat die Arya AG für sämtliche Schäden und sonstigen Nachteile, einschliesslich An-sprüchen Dritter sowie allfälliger Prozess- und Anwaltskosten, schadlos zu halten, welche die Arya AG im Zusammenhang mit einer nicht vertrags- oder bestimmungsgemässen Nutzung der von der Arya AG gegenüber dem Kunden erbrachten Dienstleistungen entstehen.

3.12    Schutzmassnahmen der Arya AG

Die Arya AG trifft angemessene Massnahmen zum Schutz des ordnungsgemässen Betriebs ihrer technischen Infrastruktur gegen negative Ausseneinflüsse (Viren sowie andere schädliche Programme und Dateien, unautorisierte Zugriffe auf Systeme und Daten usw.). Die Arya AG kann jedoch nicht garantieren, dass diese Massnahmen in jedem Fall wirksam sind, und der Kunde sollte sich daher zum Schutz seiner eigenen Systeme und Daten nicht auf diese Massnahmen verlassen.

Er bleibt verantwortlich, eigene Massnahmen gegen unautorisierte Zugriffe und Schädigungen von aussen zu treffen, um die Folgen solcher Angriffe zu minimieren.

4    Gewährleistung und Haftung

4.1    Gewährleistung

Die Arya AG verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert Produkte in guter Qualität. Sie verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeitenden.

Bei Mängeln an den gelieferten Sachen, kann der Kunde nach OR Wandelung oder Minderung verlangen oder Waren derselben Gattung als Ersatz. Es gelten die Bestimmungen des OR.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die die Arya AG nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Die Arya AG kann keine Garantie dafür übernehmen, dass Hardware/Software dauernd, ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann.

Die Arya AG übernimmt keine Verantwortung für allenfalls schädigende Folgen einer Dienstleistungsunterbrechung. Insbesondere ersetzt die Arya AG diesbezüglich weder entgangenen Gewinn noch indirekten Schaden.

4.2    Haftung

Die Arya AG haftet gegenüber dem Kunden für entstandenen Schaden nur insoweit, als der Arya AG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung der Arya AG für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen, Personalkosten, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, Datenverlust oder weiteres wird ausgeschlossen.

Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an gelieferter Software und/oder Hardware vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch.

5    Schlussbestimmungen

5.1    Vertraulichkeit

Die Arya AG ist nicht zur vertraulichen Behandlung von Daten und Informationen aus dem Bereich des Kunden verpflichtet, es sei denn, diese seien klar als vertraulich erkennbar. Es besteht keine Pflicht zur Vertraulichkeit bzw. diese fällt dahin, wenn für Daten und Informationen, die zum Zeitpunkt, zu welchem sie an die Arya AG übergeben oder zugänglich gemacht werden, bereits allgemein bekannt sind bzw. während der Dauer des Vertrages allgemein bekannt werden.

Hat der Kunde besondere Anforderungen in Bezug auf die Wahrung der Vertraulichkeit von Daten und Informationen, ist dies in einer gesonderten Vertraulichkeitsvereinbarung zu regeln.

5.2    Datenschutz

Die Arya AG bearbeitet die von den Kunden erhobenen Personendaten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung.

5.3    Abtretung, Übertragung und Verpfändung

Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden.

5.4    Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtstand ist der Sitz der Arya AG. Alternativ ist die Arya AG berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.
Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.